Elterninformation: Gemeinsame Vereinbarungen zur Hausaufgabenpraxis im Ganztag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ein gelingender Schulalltag erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Vormittagsunterricht, dem Ganztagsbereich und dem Elternhaus. Unser Ziel ist es, Ihre Kinder zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeitsweise zu führen.

Um Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen, hat das Lehrerkollegium mit dem KoGa-Personal  verbindliche Regelungen zur Hausaufgabenzeit im Ganztag festgelegt.

1. Der Rahmen: Zeit und Begleitung, keine Nachhilfe

Der Ganztag stellt den zeitlichen Rahmen und eine ruhige Arbeitsatmosphäre zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei pädagogisch begleitet. Bitte beachten Sie jedoch folgende wichtige Punkte:

  • Keine Gewähr auf Richtigkeit: Die Hausaufgabenzeit ist keine individuelle Nachhilfe. Das Personal gibt Impulse, führt jedoch keine abschließende Korrektur durch.
  • Dokumentation: Sollte ein Kind die Aufgaben in der dafür vorgesehenen Zeit nicht beenden können, erfolgt ein Vermerk im Hausaufgabenheft. In diesem Fall liegt die Fertigstellung der Aufgaben in Ihrer Verantwortung als Eltern.

2. Förderung der Selbstständigkeit: Die „Kopier-Regel“

Wir stellen fest, dass vermehrt Arbeitsmaterialien (Hefte, Bücher, Arbeitsblätter) im Klassenzimmer vergessen werden und somit während der Ganztagsbetreuung nicht vorliegen. Um die Kinder zur Selbstorganisation ihrer Arbeitsmaterialien zu erziehen, werden wir den organisatorischen Aufwand für das Nachkopieren fehlender Unterlagen im Ganztag begrenzen.

Ab sofort gilt für den Zeitraum von Ferien zu Ferien folgende schuleigene Vereinbarung:

  • Jahrgangsstufe 1: maximal 3 Kopien bei vergessenem Material
  • Jahrgangsstufe 2: maximal 2 Kopien
  • Jahrgangsstufe 3: maximal 1 Kopie
  • Jahrgangsstufe 4: keine Kopien (vollständige Eigenverantwortung)

Sind diese Möglichkeiten ausgeschöpft, wird das Personal im Ganztag keine weiteren Kopien erstellen. Die betroffenen Schüler müssen die Aufgaben dann entweder handschriftlich übertragen oder am nächsten Tag der Lehrkraft melden, dass die Hausaufgabe fehlt. Es greifen dann die üblichen pädagogischen Maßnahmen bei vergessenen Hausaufgaben. Mit jedem neuen Ferienabschnitt beginnt die Zählung neu.

3. Rechtliche Verantwortung der Erziehungsberechtigten

Wir möchten an dieser Stelle an Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht erinnern. Gemäß Art. 76 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) sowie Art. 126 der Bayerischen Verfassung liegt das Recht und die vornehmste Pflicht zur Erziehung der Kinder bei den Eltern.

Diese Erziehungspflicht umfasst auch die Sorge dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Pflichten erfüllen. Die Hausaufgabenbetreuung im Ganztag ist ein unterstützendes Angebot der Schule, sie entbindet Sie jedoch nicht von der Letztverantwortung für die Vollständigkeit und Sorgfalt der schulischen Arbeiten Ihres Kindes.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung dabei, Ihre Kinder auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit zu begleiten.